GEHALTS SPRUNG für „Sie“!
„Objektive Kriterien“ für Ihre Ziele in der Gehaltsverhandlung.
Jede Verhandlungssituation ist individuell zu betrachten.
Online oder offline vorhandene Informationsquellen können Anhaltspunkte und Ideen liefern sowie Ihre Argumentation stärken.
Bekannt u. a. aus:
ES geht nur selten nur ums Gehalt…
Und die Währung dafür ist Ihr Gehalt – sowie weitere verhandelbare Rahmenbedingungen – damit es für beide Seiten passt. Es gilt zu eruieren, welche Vergütungs- und Rahmenbedingungen jetzt und in Zukunft dazu beitragen, dass Sie sicher sein können, „im richtigen Unternehmen und am richtigen Arbeitsplatz“ zu sein.
… aber ZAHLEN SIND WICHTIG.
Begehen Sie nicht den Fehler und denken „na ja, auf ein paar Euro mehr Gehalt im Monat kommt es nicht an…“ Im Laufe eines Erwerbslebens tritt eines Zinseszins-Effekt ein! Machen Sie sich den „Spaß“ und geben Sie einfach mal in Excel ein, was, auf Ihre persönliche Situation bezogen, jährliche Erhöhungen von 3 % oder 5 % im Laufe der Jahre bewirken. Spielen Sie ein wenig mit den Zahlen, indem Sie zwischendurch auch einfach mal einen Sprung in Höhe von 10 % „einbauen“. Beschäftigen Sie sich mit Ihren Zahlen.
Machen Sie sich bitte klar, dass JEDE Erhöhung zählt und es sich IMMER lohnt, an dem Thema dranzubleiben. Die folgenden Beispiele zeigen auch deutlich, wie wichtig es ist, sich von Beginn an nicht unter Wert zu verkaufen:
In diesem simplen Beispiel gehen wir von einem Einstiegsgehalt in Höhe von 36.000 € jährlich bzw. 3.000 € monatlich aus. Sehen Sie, was Sie nach 30 Jahren verdient haben, wenn Ihr Gehalt sich im Laufe der Jahre 1. nicht erhöht, 2. jährlich um 3 % erhöht und 3. jährlich um 5 % erhöht.
- Keine Anpassung: ca. 1 Mio €
- Jährliche Anpassung um 3 %: ca. 1,7 Mio €
- Jährliche Anpassung um 5 %: ca. 2,5 Mio €
Und um diesen Effekt noch einmal zu verdeutlichen, ein weiteres Beispiel:
In diesem simplen Beispiel gehen wir von einem Einstiegsgehalt in Höhe von 60.000 € jährlich bzw. 5.000 € monatlich aus. Sehen Sie, was Sie nach 30 Jahren verdient haben, wenn Ihr Gehalt sich im Laufe der Jahre 1. nicht erhöht, 2. jährlich um 3 % erhöht und 3. jährlich um 5 % erhöht.
- Keine Anpassung: ca. 1,8 Mio €
- Jährliche Anpassung um 3 %: ca. 3 Mio €
- Jährliche Anpassung um 5 %: ca. 4,2 Mio €
Ihr Informationsvorsprung
GEHALTS SPRÜNGE sind auch ohne Jobwechsel möglich. Möglicherweise sind sie in Ihrem „vertrauten Umfeld“ sogar leichter. Denn dort wissen die Verhandlungspartner bereits, was Sie an Ihnen haben.
Dennoch ist es ist immer ratsam, zusätzlich auch einen „Blick über den Tellerrand hinaus“ zu werfen. Der Informationsdschungel kann sowohl verwirrend wie auch erhellend sein.
Nachfolgend erhalten Sie aus der Vielzahl von Informationen und Recherchemöglichkeiten eine gezielte Auswahl.
GEHALTS SPRUNG möchte, dass Sie gut gelaunt und bestens vorbereitet in die Gehaltsverhandlung gehen.
Informationsquellen zur Vorbereitung Ihrer Gehaltsverhandlung.
Recherche-Empfehlungen von GEHALTS SPRUNG:
Links
Viele weitere Tipps und Informationen finden Sie im Blog:
Bücher
Buchempfehlungen über das Thema Job, Karriere und Gehaltsverhandlungen hinaus gibt es auch auf meinen zweiten Blog zum Thema „Life-Design“: Canvasboard.de.
Videos
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