GEHALTS SPRUNG für „Sie“!
In zwei Stunden fit für die Gehaltsverhandlung oder das Mitarbeitergespräch – mit System.
Führen wir ein unverbindliches Kennenlerngespräch?
Sie haben sich entschlossen, sich um einen Gehaltsverhandlungstermin zu kümmern oder er steht vielleicht sogar schon fest? Mit wem können Sie sich zu Ihren Verhandlungszielen, Strategien und Argumenten beraten?
Im beruflichen Kontext gar nicht (!) und auch Ihr privates Umfeld wird Sie kaum zielführend unterstützen können.
Nutzen Sie dieses Angebot.
Wir stimmen auf kurzem Weg einen Termin miteinander ab und klären in Bezug auf Ihre individuelle Situation, wie Sie Ihre Verhandlung am besten vorbereiten.
Sollten Sie sich dann zu einer Zusammenarbeit mit mir entschließen und Ihr Gehaltsgespräch im Rahmen eines Video-Calls ortsunabhängig und zeitlich flexibel gemeinsam mit mir vorbereiten wollen, finden Sie zur weiteren Vorgehensweise ausführlichere Infos auch in diesem Blogbeitrag:
In 2 Stunden fit für die Gehaltsverhandlung – mit System.
Sehen Sie sich auch gerne folgendes Video an, warum es Sinn macht, sich bei der Vorbereitung auf Ihre Gehaltsverhandlung oder Ihr Mitarbeitergespräch unterstützen zu lassen. Auf gute Verhandlungserfolge!
Sehr gerne gebe ich Ihnen kostenlos und völlig unverbindlich auch in unserem unverbindlichen Kennenlerngespräch erste Tipps.
Zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Entweder per Telefon unter
tel:+491605883014 oder per E-Mail: karin.schwaer@komplikt.de oder nutzen Sie das Terminbuchungstool:
Das Kalendertool dient lediglich einer ersten Orientierung.
Wir werden den genauen Termin persönlich per E-Mail oder Telefon miteinander abstimmen.
Das sagen andere:
Für mich die beste Investition.
Das Ergebnis: deutlich bessere Rahmenbedingungen und deutlich mehr Geld. Danke!
Einfach fragen und sich gut vorbereiten kann Wunder bewirken.
Vielen Dank für die wertvollen Impulse und Gedanken.
30 % mehr und ich bin wieder „voll“ motiviert.
* Anmerkung: Da Vertraulichkeit oberste Priorität geniesst, können Kunden an dieser Stelle nicht namentlich benannt werden.
Dennoch sollen Ihnen diese Aussagen nicht vorenthalten werden.